LEISTUNGEN



Bestellung eines Datenschutz­beauftragen - betrifft mich das überhaupt?


Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bei nicht-öffentlichen Stellen, Unternehmen oder Institutionen ist nach Datenschutz Grund­verordnung/Bundesdatenschutzgesetz (DS-GVO/BDSG) zwingend vorgeschrieben, wenn:



Mitarbeiteranzahl


Mindestens 20 Mitarbeiter (Köpfe) regelmäßig mit automatisierter Datenverarbeitung (Erhebung und Nutzung) zu tun haben, besteht die Pflicht.




Besondere Kategorien und Risiken


Sollten besondere Kategorien personenbezogene Daten verarbeitet werden, welche über rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerk­schaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten einer Person, besteht ebenfalls eine Verpflichtung unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter.


 

Geschäftstätigkeit


Sollten personenbezogene Daten verarbeiten sie per­sonenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, haben sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen.

Oder gilt für Sie eine andere Datenschutznorm, die vielleicht sogar noch strenger ist - zum Beispiel das Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) oder die Datenschutzgesetze der Länder.

Wenn die Kriterien einer dieser Normen auf Ihr Unternehmen zutreffen, müssen Sie einen 

Datenschutzbeauftragten benennen und den Datenschutz in Ihre Organisation einbinden.

PRIVACY ELEVEN hält Ihnen den Rücken frei als Ihr externer Datenschutzbeauftragter, damit Sie und Ihre Mitarbeiter sich um Ihre eigentlichen Aufgaben küm­mern können.

Oder Sie können einen eigenen internen Datenschutz­beauftragten aufbauen, der zukünftig die Beachtung aller einschlägigen Vorschriften sicherstellt.

PRIVACY ELEVEN unterstützt Sie dabei!
Sprechen Sie uns an.



Unsere Leistungen als Ihr externer Datenschutzbeauftragter: 


  • Analyse und Erstberatung des Unternehmens in Datenschutzfragen
  • Schachstellenanalyse
  • Aufbau eines Datenschutzkonzeptes für das Unternehmen
  • Fortbildung Ihrer Mitarbeiter zum Thema Datenschutz
  • Beratung bei der Erstellung eines Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten 
  • Beratung bei der Erstellung der Folgeabschätzung
  • Unterstützung bei und Vorbereitung von datenschutz­gerechten Verträgen zwischen dem Unter­nehmen und seinen Mitarbeitern, Kunden, Liefe­ranten und Serviceunternehmen
  • Verschwiegenheitsverpflichtung der Mitarbeiter
  • Unterstützung bei Dienstleistungsverträgen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auf­trag
  • Kontakt mit Aufsichtsbehörden und Pannen­meldung
  • Prüfung und Auskunftserteilung gegenüber Betroffenen

 




Und was haben Sie davon?


Sie haben

  • klar kalkulierbare Kosten
  • keinen Mehraufwand in Ihrer eigenen Organisation
  • keinen eigenen Personalaufbau
  • einen fachkundigen Datenschutzbeauftragten mit geprüfter Ausbildung
  • stets aktuelle Fachkompetenz im Datenschutz
  • ein minimiertes Haftungsrisiko
  • einen Datenschutzbeauftragten mit langjähriger Berufserfahrung - intern und extern
  • erprobte Schulungen und Weiterbildungen für Sie und Ihre Mitarbeiter
  • kompetente juristische Beratung durch kooperierende Fachanwälte
  • technisch-organisatorische Unterstützung durch kooperierende Fachfirmen


 

PRIVACY ELEVEN Datenschutz – mit Sicherheit in guten Händen!


Ihr Ansprechpartner: Stephan H. Müller

Sprechen Sie uns an!